Allgemeine Geschäftsbedingungen „Bodensee-Appartements“ der Ges. bürgerlichen Rechts Patrick und Christin Keßler.

Stand 01.06.2023

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln alle Vereinbarungen zur Vermietung von Zimmern, gesamten Wohnungen oder Häusern sowie alle weiteren mit dem Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen, die von Gesellschaft bürgerlichen Rechts Patrick und Christin Keßler, ansässig in Rattenweiler 13, 88069 Tettnang (vertreten durch Patrick und Christin Keßler), erbracht werden, im Folgenden als „Leistungserbringer“ bezeichnet.

§ 2 Vertragsabschluss, Sicherheiten, Verjährung

2.1 Durch die Annahme einer Reservierung, die vom Gast getätigt wurde, kommt ein Beherbergungsvertrag mit dem Leistungserbringer zustande. Die Reservierung kann sowohl mündlich am Telefon als auch schriftlich erfolgen. Sobald der Leistungserbringer Zeiträume für den Gast blockiert, besteht eine verbindliche Reservierung. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Falls eine Reservierung durch eine dritte Person für den Gast vorgenommen wurde, haftet diese Person zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Leistungserbringer, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Patrick und Christin Keßler, eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.2 Der Leistungserbringer ist berechtigt vom Gast eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von höchstens 50% (Anzahlung) bei Vertragsschluss zu verlangen. Die genaue Höhe und Fälligkeit dieser Vorauszahlung werden in der schriftlichen Buchungsbestätigung mitgeteilt und sind somit Teil des Vertrages. Falls der Aufenthalt länger als 7 Tage dauert, kann der Leistungserbringer Zwischenzahlungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen. Zusätzlich kann der Leistungserbringer für die Dauer des Aufenthaltes eine angemessene Kaution verlangen.

2.3 Der Leistungserbringer widerspricht bereits jetzt ausdrücklich einer Verlängerung des Vertragsverhältnisses, falls der Gast über die vereinbarte Zeit hinaus in den gemieteten Räumlichkeiten verbleibt. Wenn der Gast rechtzeitig den Wunsch äußert, den Aufenthalt zu verlängern, kann der Leistungserbringer einer Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für den Leistungserbringer, dies zu tun.

2.4 Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, selbst zu entscheiden, welche Gäste aufgenommen werden. Insbesondere werden keine Beherbergungsverträge mit Vertretern der in Punkt 4.3 genannten Weltanschauungen abgeschlossen.

2.5 Es ist nicht gestattet, gebuchte Räumlichkeiten weiterzuvermieten, weiterzuverkaufen oder zu vermitteln. Insbesondere ist es untersagt, Zimmer oder Betten sowie Zimmer- oder Bettenkontingente zu überhöhten Preisen an Dritte weiterzuvermitteln. Ebenso ist es nicht gestattet, den Anspruch gegenüber dem Leistungserbringer abzutreten oder zu verkaufen. In solchen Fällen ist der Leistungserbringer berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung oder dem Verkauf unwahre Angaben über die Art der Bezahlung oder die Buchung gemacht hat. Es ist ausdrücklich untersagt, die Räumlichkeiten für einen anderen Zweck als die Beherbergung zu nutzen.

§ 3 Entgelte

3.1 mit dem Zustandekommen des Beherbergungsvertrags entsteht Die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte.

3.2 Die Entgelte werden nach der Erbringung der Leistungen bzw. dem Zugang der Rechnung fällig. Der Gast ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag unverzüglich und ohne Abzug zu begleichen. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und eine sofortige Zahlung zu verlangen. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Leistungserbringer berechtigt, die geltenden gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen von derzeit 8 % bzw. bei Verbrauchergeschäften von 4,2 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

3.3 Die angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive aller geltenden gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor die Preise entsprechend anzupassen, sollten sich die Steuer-, Gebühren- oder Abgabesätze ändern oder neue, den Parteien bisher unbekannte Steuern, Gebühren oder Abgaben eingeführt werden

§ 4 Rücktritt des Leistungserbringers

4.1 Falls zwischen dem Gast und dem Leistungserbringer eine schriftliche Vereinbarung über ein Rücktrittsrecht innerhalb einer festgelegten Frist getroffen wurde, behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, innerhalb dieses Zeitraums vom Vertrag zurückzutreten, wenn von andere Gäste Anfragen für die gebuchten Räumlichkeiten vorliegen.

4.2 Falls der Gast die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht leistet, auch nachdem der Leistungserbringer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, ist der Leistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Der Leistungserbringer hat das Recht, aus gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn höhere Gewalt oder andere Umstände, die der Leistungserbringer nicht zu vertreten hat, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Ebenso kann ein Rücktritt erfolgen, wenn der Gast gegen § 2 Abs. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder Räumlichkeiten unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wie beispielsweise die Person und das Alter des Gastes oder der Zweck der Buchung. Des Weiteren kann der Leistungserbringer vom Vertrag zurücktreten, wenn er begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungserbringers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen könnte, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich des Leistungserbringers zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend Buchungen von/für:

§ 5 Rücktritt des Gastes (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Leistungserbringers

5.1 Im Falle eines Rücktritts durch den Gast ist dieser, sofern nicht anderweitig individuell vereinbart, verpflichtet, dem Leistungserbringer einen pauschalen Schadensersatz (Stornogebühr) gemäß der folgenden Staffelung zu zahlen:

Die Stornobedingungen gelten auch für Online-Buchungen, sofern keine ausdrücklich abweichenden Bedingungen genannt werden. Der Gast hat das Recht, nachzuweisen, dass die pauschalierten Kosten nicht oder nicht in voller Höhe entstanden sind.

5.2 Der Vertragswert bezieht sich auf den im Beherbergungsvertrag festgelegten Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Gebühren. Wenn der Gast höhere Anzahlungen geleistet hat, als die oben genannten Stornogebühren vorsehen, werden diese zusätzlichen Zahlungen als Stornogebühren betrachtet. Es besteht die Möglichkeit, dass der Leistungserbringer vom Gast Storno- oder Schadensersatz für Zusatzleistungen in Rechnung stellt, die im Namen des Gastes bei Dritten gebucht wurden. Dies bedeutet, dass der Leistungserbringer Anspruch auf Entschädigung für stornierte oder nicht genutzte Zusatzleistungen hat, die im Auftrag des Gastes bei externen Anbietern reserviert wurden.

5.3 Bei Teilrücktritten vom Vertrag, wie beispielsweise einer Reduzierung der Personenzahl, wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Teil des Vertrags und entsprechendem Umfang fällig. Der Leistungserbringer behält sich jedoch das Recht vor, für die reduzierte Leistung die aktuellen Standardkonditionen anzuwenden, sofern dem Gast spezielle Vergünstigungen gewährt wurden. Teilrücktritte bis zu einer Höhe von 10 % des Vertragswertes werden als Kulanz behandelt und sind von Stornogebühren befreit.

5.4 Falls die nachgewiesenen Kosten, die dem Leistungserbringer durch den Rücktritt entstanden sind, höher sind als der oben genannte pauschale Betrag, ist der Gast verpflichtet, den entsprechenden höheren Betrag zu zahlen.

§ 6 Wohnungübergabe und –rückgabe, Check-In / Check-Out

6.1 Die gebuchten Räumlichkeiten stehen dem Gast ab 15:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Check-In.

6.2 Am vereinbarten Abreisetag müssen die Räumlichkeiten bis spätestens 11:00 Uhr geräumt sein. Bei verspäteter Räumung der Räumlichkeiten kann der Leistungserbringer eine zusätzliche Gebühr erheben. Für eine Nutzung der Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit hinaus bis 13:00 Uhr beträgt die Gebühr 50% des vollen Listenpreises, ab 13:00 Uhr beträgt die Gebühr 100% des vollen Listenpreises.

6.3 Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen für Schäden in den Räumlichkeiten, eine nicht vertragsgemäße Nutzung sowie zusätzlichen Reinigungsaufwand aufgrund ungewöhnlicher oder mutwilliger Verunreinigungen.

6.4 Gäste haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Gebäuden und Inventar, die sie durch eigenes Verschulden verursachen.

§ 7 Haftung des Leistungserbringers

7.1 Der Leistungserbringer haftet für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, wenn er diese schuldhaft verursacht hat. Weiterhin haftet der Leistungserbringer für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seinerseits beruhen sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten beruhen, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Leistungserbringers. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGBs nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Dies schließt insbesondere Ansprüche des Gastes aus Schadenersatzansprüchen Dritter, Ansprüche auf entgangenen Gewinn sowie auf Ersatz sonstiger Vermögensschäden oder mittelbarer und Folgeschäden ein. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ersatzansprüche bei Sachschäden, sofern und soweit diese von einer Haftpflichtversicherung des Leistungserbringers erfasst sind.

7.2 Der Leistungserbringer ist von jeglicher Haftung für Schäden befreit, die aufgrund von höherer Gewalt oder Naturgewalten entstehen.

7.3 Sofern Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird dieser sich bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Gastes bemühen, Abhilfe zu schaffen. Der Gast hat die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus ist der Gast dazu verpflichtet rechtzeitig den Leistungserbringer über die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens zu informieren.

7.4 Der Gast ist sich dessen bewusst, dass es eine Besonderheit der Wohnung ist, dass der Leistungserbringer und das Reinigungspersonal Ersatzschlüssel für die vermietete Wohnung besitzen.

§ 8 Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) werden gemäß gesetzlichen Bestimmungen (Meldegesetz) für einen Zeitraum von einem Jahr bzw. bei Rechnungen für zehn Jahre als Teil der Geschäftskorrespondenz aufbewahrt. Dies schließt auch E-Mails und Datenbankeinträge ein.

§ 9 Haustiere

Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist strikt untersagt, es sei denn es handelt sich um Blinden-, Gehörlosen- oder vergleichbare Servicehunde. Diese Ausnahme berechtigt den Gast, solche Servicehunde kostenlos und zu jeder Zeit mitzuführen. In Fällen, in denen gegen das Tierverbot verstoßen wird, behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, die Buchung zu stornieren. Bei einer Zuwiderhandlung wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben, um die zusätzliche Reinigung zu decken.

§ 10 Nichtraucherappartements

Unsere Wohnungen sind als Nichtraucherwohnungen ausgewiesen. Rauchen in den Räumlichkeiten ist daher strikt untersagt. Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, vom Gast einen Schadensersatz in Höhe von EUR 200 als Entschädigung für die zusätzlichen Reinigungskosten sowie eventuelle Umsatzeinbußen aufgrund der Nichtvermietbarkeit zu verlangen. Der genannte Schadensersatzbetrag kann höher oder niedriger angesetzt werden, sofern der Leistungserbringer einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist

§ 11 Weitere Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung ist auf der Gästeseite der Unterkunft des Leistungserbringers einsehbar, welche ihm vor seiner Anreise zur Verfügung gestellt wird. Der Gast ist dazu angehalten, seine Rechte gemäß der Hausordnung wahrzunehmen und dabei die Substanz der Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes äußerst schonend zu behandeln

§ 12 Hausordnung

12.1 Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollte es Mängel geben oder während des Aufenthalts auftreten, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren. Der Mieter haftet für Schäden, die er am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen verursacht, wie zum Beispiel beschädigtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder Mobiliar. Dies umfasst auch die Kosten für verlorene Schlüssel oder die Schließanlage. Das Inventar ist ausschließlich für den Aufenthalt in der Ferienwohnung vorgesehen und sorgsam zu behandeln.

12.2 Bei der Nutzung des W-LAN sind die Bestimmungen des Datenschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße sind anzeigepflichtig.

12.3 Der Mieter haftet gleichzeitig für das Fehlverhalten seiner Mitreisenden. Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, sind hiervon ausgenommen. Bei einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Ferienwohnung, wie Überbelegung, Untervermietung, Störung des Hausfriedens usw., sowie bei Nichtzahlung des vollständigen Mietpreises kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Bereits gezahlte Mietzahlungen verbleiben beim Vermieter.

12.4 Bei Verstößen gegen die Hausordnung, wie z.B. das Abhalten einer Party, Ruhestörung oder die Nutzung der Unterkunft durch nicht in der Buchung aufgeführte Personen oder eine größere Anzahl von Personen als vom Gast angegeben, behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, zusätzliche Gebühren gemäß der entsprechenden Preisliste (Leistungstabelle) zu erheben.

12.5 Falls eine Haftpflichtversicherung besteht, ist der entstandene Schaden der Versicherung zu melden. Der Gast ist verpflichtet, dem Leistungserbringer den Namen, die Versicherungsnummer und die Anschrift der Versicherung mitzuteilen.

12.6 Alle Beschreibungen und Anweisungen findet der Gast außerdem auf der Gästeseite des vermieteten Objekts.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam wird, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung getroffen werden, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für offenkundige Vertragslücken.

13.2 Es gilt deutsches Recht.

13.3 Durch das Setzen eines Häkchens im entsprechenden Kästchen auf unserer Homepage bei der Reservierung erklärt sich der Gast ausdrücklich und verbindlich damit einverstanden, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen hat, sie verstanden hat und ihnen zustimmt. Das Häkchen dient als rechtsgültige Bestätigung der AGB-Akzeptanz

1. Leistungstabelle

Handlung

Kosten für den Gast

Störung des Hausfriedens durch das Feiern einer Party oder Ruhestörung (Belästigung oder Beeinträchtigung anderer Mieter durch das Verletzen der Nachtruhe ab 22 Uhr).

250€ bei Ruhestörung. Bei Partys zusätzlicher Stundenlohn des Leistungserbringers, wenn er vor Ort fahren muss, um die Party zu beenden

Rauchen im Apartment

200 € für Ozonreinigung

Mitbringen von Haustieren jeder Art ohne Genehmigung des Leistungserbringers

60 € für aufwendige Endreinigung

Überschreiten der Check-out-Zeit nach 11 Uhr bis 13 Uhr

50 % des vollen Listenpreises

Überschreiten der Check-out-Zeit nach 13 Uhr

100 % des vollen Listenpreises

Beherbergung von mehr Gästen oder anderen Gästen als in der ursprünglichen Buchung angegeben

20 € pro Gast pro Nacht

Unsere Ferienwohnungen

Auszeit vom Alltag